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Häufige Fragestellungen zur lebzeitigen Vorsorge

nachfolgend nur ein kleiner Ausschnitt von Fragen, die Sie sich rechtzeitig stellen sollten:

  • Entspricht die gesetzliche Erbfolge meinen / unseren Wünschen?
  • Wann ist ein gemeinschaftliches Testament oder der Abschluss eines Erbvertrages sinnvoll?
  • Kann ein Testament nachträglich geändert werden?
  • Wie kann für minderjährige Kinder und für Kinder mit Behinderungen vorgesorgt werden?
  • Welche Vorteile bietet eine Testamentsvollstreckung? – Wie wird Erbschafts- und Schenkungssteuer gespart?
  • Ist in meinem / unserem Fall eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten sinnvoll, z. B aus erbschaftssteuerlichen Gründen?
  • Wie kann Vorsorge für den Lebenspartner / die Lebenspartnerin ohne Trauschein getroffen werden?
  • Müssen nach einer Ehescheidung neue testamentarische Regelungen getroffen werden?
  • Wer ist pflichtteilsberechtigt?
  • Wie kann der Erbe / die Erbin vor Pflichtteilsansprüchen geschützt werden?
  • Wer braucht eine Vorsorgevollmacht? Wie sollte sie gestaltet sein?
  • Wozu dient eine Patientenverfügung? Wie sollte sie gestaltet sein?
  • Welche Regelungen sollte ein Unternehmer / eine Unternehmerin zur Erhaltung des Unternehmens treffen?
  • Ist sinnvollerweise die Nachfolgeplanung durch einen Ehevertrag zu ergänzen?
  • Was ist zu bedenken, wenn zum Nachlass Immobilien gehören?
  • Was kann ich / können wir als Erblasser zur Streitvermeidung bei der Nachlassteilung tun?

Häufige Fragestellungen nach dem Erbfall

  • Was müssen die Angehörigen nach einem Todesfall tun?
  • Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft?
  • Ist ein Erbschein erforderlich?
  • Welche Möglichkeiten hat der Erbe, Informationen über den Bestand und den Verbleib der Erbschaft zu bekommen?
  • Welche Verpflichtungen hat der Erbe gegenüber Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern?
  • In welchem Umfang haftet der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten?
  • Wie hoch ist die erbschaftssteuerliche Belastung?
  • Wie wird der Nachlass unter mehreren Erben geteilt?

Rechtsanwältin
Martina Schilke

Fürther Str. 2a
90429 Nürnberg

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Telefon 0911 / 2 87 88 89
Telefax 0911 / 2 87 88 99
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© Rechtsanwältin Martina Schilke
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