- ist auf niemandes Seite. Sie fördert die Bereitschaft beider, eigenverantwortlich zu handeln und sich miteinander zu verständigen,
ermuntert beide, sich so umfassend wie möglich zu äußern, wird aber nicht zur Anwältin des einen oder anderen,
- achtet darauf, dass Sie während der Mediation fair verhandeln und dass Sie einander keine Informationen vorenthalten,
- unterstützt beide darin, alle Interessen und Bedürfnisse vorzubringen,
- sorgt dafür, dass alle unterschiedlichen Sichtweisen wahrgenommen werden, um ein gegenseitiges Verständnis zu erreichen,
- sucht mit den Parteien nach gemeinsamen Interessen und nach unterschiedlichen, die sich vielleicht ergänzen oder aber ausschließen,
- regt an, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und bisher ungenützte Energiequellen zu erschließen, so dass nach Möglichkeit keiner verliert, sondern beide gewinnen,
- stellt ihr sachliches Wissen zur Verfügung, wenn es um konkrete kreative Lösungen geht,
- unterstützt das Paar, in der angestrebten Vereinbarung sein eigenes Gesetz zu finden, das auf die beiderseitigen Bedürfnisse maßgeschneidert ist. Das Gesetzesrecht ist demgegenüber notwendigerweise allgemein gehalten und weicht in seinen Wertungen nicht selten von der übereinstimmenden Auffassung der Partner ab. Dennoch ist es wichtig, dass die Partner beide über die Gesetzeslage, die Rechtsprechung hierzu und ihre eigenen rechtlichen Ansprüche informiert sind,
· damit Sie wissen, auf was Sie – bezogen auf das Gesetzesrecht – gegebenenfalls verzichten,
· damit Sie die Vereinbarung auf Fairness überprüfen können,
· damit Sie Konsequenzen kennen für den Fall, dass eine Einigung nicht zustande kommt,
· nicht zuletzt, damit Sie alle rechtlichen Möglichkeiten für eine fundierte Lösung nutzen können,
- stellt sicher, dass beide Partner alle künftigen Konsequenzen ihrer Vereinbarung verstanden haben.